Info zum Gebührenbescheid - Header

Sie haben in diesen Tagen Ihren ersten Abfallgebührenvorauszahlungsbescheid im trennt:aktiv System erhalten. Aufgrund von EDV-Problemen kam dieser später als gewohnt bei Ihnen an. Außerdem sahen die bisherigen Entgeltrechnungen anders aus. Es sind jetzt mehr Einzelpositionen aufgeführt, weil sie keine Pauschaltarife mehr bezahlen, sondern ganz übersichtlich sehen, wie hoch Ihre Grundgebühr ist und auf welchem Behälter welche Gebühren liegen . Erst einmal erscheint das vielleicht verwirrend.
Gern beantworten wir deswegen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen rund um das trennt:aktiv Gebührenmodell, den Vorauszahlungsbescheid und die Berechnungsgrundlagen.

Sind noch Fragen offen oder haben Sie auf Ihrem Bescheid etwas entdeckt, was nicht korrekt veranlagt wurde? Wir sind für Sie da. Unser Service-Team unter der 04551 9090 wird vermutlich viele Anrufe erhalten. Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitteilen oder Sie nutzen das untenstehende Kontaktformular
Formale Widersprüche können nur postalisch oder zur Niederschrift in unserem Servicecenter erhoben werden. Weitere Informationen

An dieser Stelle sagen wir „Danke“. Danke, dass Sie mit Geduld und Verständnis auf den verspäteten Versand reagiert haben und Danke, dass Sie das neue Gebührenmodell so gut angenommen und umgesetzt haben. Gemeinsam konnten wir bereits einiges an Restabfall einsparen und damit aktiv etwas für unser Klima tun. In 2023 wurden dadurch allein im Kreis Segeberg rund 2 t CO2 weniger emittiert.

 

FAQ

 

Allgemeine Fragen Gebührenmodell

Aufgrund von Änderungen im Steuerrecht würde auf die privatwirtschaftlichen Entgelte seit 2023 Umsatzsteuer berechnet, was eine Kostensteigerung von ca. 12% für die Kunden bedingen würde, weil bislang nicht bereits mit Mehrwertsteuer belastete Kostenbestandteile (insbesondere Personalkosten) mit Mehrwertsteuer beaufschlagt werden müssten. Daher ist eine Umstellung auf Gebühren beschlossen worden.

Ein Baukastensystem ersetzt zukünftig die Tarifpakete. Es gibt keine Behälterpakete mehr, sondern Einzelbehälterabrechnung.

Ab 2023 bekommen die Eigentümer zu Jahresbeginn wie gewohnt eine Rechnung. Auf dieser wird zunächst die Grundgebühr je Wohneinheit (bzw. mehrere, zum Beispiel bei Einliegerwohnungen oder Mehrfamilienhäusern) sowie die Biotonne, die Papiertonne (mit 0 €) (s.u.) und das jährliche Mindestvolumen für den Restabfall (s.u.) berechnet. Am Anfang des Folgejahres erfolgt dann auf dem Gebührenbescheid für das Jahr auch eine Endabrechnung über das tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungsvolumen beim Restabfall. Jeder Kunde erhält eine solche Endabrechnung, auch in dem Fall, dass tatsächlich nur das Mindestrestabfallvolumen in Anspruch genommen wurden. Bei unterjährigen Änderungen (bspw. Änderungen der Personenanzahlen auf dem Grundstück) erfolgt nur eine schriftliche Bescheinigung der Änderung; es ergeht nicht automatisch ein neuer Bescheid. Auf Anforderung kann gegen eine Verwaltungsgebühr ein Änderungsbescheid angefordert werden.

Wir berechnen anhand der Personen die Höhe des Mindestrestabfallvolumens. Die Abfallentsorgungsgebühr muss verursachergerecht sein. Daher liegt dem Gebührensystem ein sogenannter personenbezogener Behältermaßstab zugrunde. Dies auch verbunden mit einer festzulegenden Zahl von Mindestentleerungen, um keine Anreize für illegale Abfallbeseitigung zum Zwecke der Gebührenvermeidung zu schaffen. Bei dem personenbezogenen Behältermaßstab wird die Gebühr nach dem Volumen der vorzuhaltenden Abfallbehälter und der Häufigkeit der Abfuhr bemessen.

Das Alter der gemeldeten Bewohner ist unerheblich. Es müssen nur die gemeldeten Bewohner angegeben werden.

Ja, es ist unerheblich, ob man mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. 

Ja, jede auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück gemeldete Person zählt  für die Berechnung des Mindestrestabfallvolumens. Auch bei häufigen oder längeren Abwesenheiten. 

Wir gehen von einem Mindestrestabfallvolumen von 360 l/ Kopf und Jahr aus. Das bedeutet, eine 2-Personen-Wohneinheit bekommt mindestens 720 l Restabfallvolumen berechnet usw. Das Volumen wird je nach vorhandener Behälterausstattung in Mindestleerungen umgerechnet und am Jahresanfang auf dem Vorauszahlungsgebührenbescheid veranlagt.
Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen. Jede über die Mindestleerungen hinaus genutzte Leerung wird, umgerechnet auf das Volumen, auf der Spitzabrechnung (auf dem Gebührenbescheid des Folgejahres) nachberechnet.

Bitte teilen Sie abrechnungsrelevante Änderungen formlos schriftlich oder per Mail an mgb-kataster@wzv.de mit. Außerdem haben wir auf wzv.de ein Formular zur Haushaltsdaten-Eingabe (hier klicken) eingerichtet.

Regulär geplant und auch angekündigt war der Versand der Gebührenbescheide leicht verzögert für März 2023. Aufgrund einer notwendigen Umstellung bei den Software-Programmen in der Finanzbuchhaltung und der Abfallwirtschaft, die jedoch aus verschiedenen technischen Gründen sehr problematisch verlief, konnten die Bescheide erst Ende September abschließend erstellt werden. Wir bedauern die unseren Kund*innen dadurch entstandenen Umstände.

Im trennt:aktiv Gebührensystem unterscheidet man zwischen dem Vorauszahlungsbescheid und dem abschließenden Gebührenbescheid. Warum ist das so? Die Höhe Ihrer Restabfallgebühren hängt davon ab, wie oft Sie eine Leerung genutzt haben. Das steht natürlich erst am 31.12. eines Jahres abschließend fest. Auf dem Vorauszahlungsbescheid werden daher zunächst nur die fixen Gebührenbestandteile veranlagt. Das sind die Grundgebühr(en), die Gebühr(en) für die Biotonne(n) und die Gebühr für das Mindestleerungsvolumen beim Restabfall. Im ersten Quartal des Folgejahres erhalten Sie dann den abschließenden Gebührenbescheid für das vergangene Jahr, auf dem das über das Mindestleerungsvolumen Restabfall hinaus genutzte Leerungsvolumen abgerechnet wird.
(Beispiel: Auf dem Vorauszahlungsbescheid für eine Wohneinheit mit 4 gemeldeten Personen wird berechnet 1 Grundgebühr 60 €, 1 Biotonne mit 80 l Volumen 31,08 €, eine Papiertonne mit 240 l Volumen für 0 € und Restabfall: 120 l Tonne: 1440 l Mindestvolumen (= 12 Leerungen) 99 €, also insgesamt 190,08 €. Wenn dieser Haushalt im Kalenderjahr z.B. 18 Leerungen, also insgesamt 2.160 l Restabfallvolumen nutzt, werden in Folgejahr noch einmal 6 Leerungen / 720 l Restabfall für 49,50 € nachberechnet. Es ergibt sich ein Gesamtpreis von 239,58 €. )

In 2024 erhalten Sie den Vorauszahlungsbescheid wieder im ersten Quartal.

Im Sommer 22 hat der WZV eine Haushaltsdatenabfrage bei allen gemacht, um die aktuellen Personenzahlen abzufragen. Wenn dem WZV die Zahlen nicht gemeldet wurden, wurde eine Schätzung vorgenommen.
Ganzjährig besteht die Möglichkeit, über das Haushaltsdaten-Meldeformular oder Abfalltonne@wzv.de Änderungen mitzuteilen.

Fragen zu den Behältern

Nein, die Selbstanlieferung für Gartenabfall bezieht sich nur auf Großmengen. Die Biotonne bleibt für Küchenabfälle und auch für Gartenabfälle bestehen.

Es besteht eine Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen. Nur wer eine fachgerechte Eigenkompostierung nachweisen kann, benötigt keine Biotonne.

Nein, Sie können in der Regel Ihre Behälter so behalten. Der WZV nimmt von sich aus keine Änderungen in Ihrem Behälterbestand vor. Die Gebühren werden nach der Personenanzahl auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück (Anzahl Mindestleerungen) und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen berechnet. (siehe auch "Was bedeutet denn Mindestrestabfallvolumen?" Ob für Sie der Wechsel auf eine andere Behältergröße vorteilhaft ist, darüber beraten wir Sie gern persönlich unter 04551 9090. Probieren Sie auch den Gebühren-Beispielrechner aus.

Nein, zukünftig werden alle Abfallbehälter einzeln gebucht und auf der Rechnung aufgeführt. Die Kunden können nach ihrem individuellen Bedarf verschiedene Größen frei zusammenstellen.

Geplant ist eine Einführung der Wertstofftonne im Kreis Segeberg in 2026. Hierzu müssen noch umfangreiche Verhandlungen mit den Dualen Systemen geführt werden, die für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen zuständig sind. In der Wertstofftonne sollen dann sowohl die Verpackungsabfälle als auch stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall gesammelt werden.

Wenn Sie einzelne Bestandteile des Bescheids ändern lassen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns dann bei Ihnen.

Diese Auskunft erhalten Sie in unserem Service Center unter der Rufnummer 04551 909 0 oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular für Ihre Frage.

Auf dem Bescheid finden Sie nur die hoheitlichen Leistungen, die nach Gebührenrecht abgerechnet werden. Weitere Services, die Sie zusätzlich mit dem WZV vereinbart haben, werden als privatrechtliche Entgelte über eine separate Rechnung abgerechnet.

Fragen zu Preisen & Gebühren

Aufgrund von langwierigen EDV-Schwierigkeiten konnte, anders als vorgesehen, kein Versand der Gebührenbescheide im ersten Quartal 2023 stattfinden. Geplant ist der Versand nun für Oktober 2023.

Wenn Ihnen die Zahlung des Einmalbetrags nicht möglich ist, finden wir gern eine individuelle Lösung. Bitte melden Sie sich dafür bei unserer Buchhaltung unter 04551 909 258 oder Buchhaltung@wzv.de oder füllen Sie das untenstehende Kontaktformular entsprechend aus.

Nein, grundsätzlich bleibt es bei den gewohnten 4 Quartalsabschlägen für den Vorauszahlungsbetrag. In diesem Jahr erheben wir nur deshalb eine Einmalzahlung, da die Bescheide aufgrund von Schwierigkeiten mit der EDV erst Ende September erstellt werden konnten. Daher war aufgrund der rechtlichen Fristen keine Möglichkeit mehr gegeben, den Betrag aufzuteilen. In 2024 werden die Abfallgebühren wieder in 4 Fälligkeiten geteilt.

Dies war aufgrund von technischen Schwierigkeiten nicht möglich. Die bereits gezahlten Beträge sind aber auf Ihrem Kundenkonto gebucht und werden mit dem ausgewiesenen Betrag verrechnet. Wenn Sie selbst überweisen, ziehen Sie die Vorauszahlung selbständig ab; nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, buchen wir nur den Restbetrag ab.

Unter www.wzv.de/images/pdf/sepa_alle.pdf können Sie sich ein Lastschriftmandat herunterladen. Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post zurück.

Im Folgejahr bezahlen Sie das Restabfallvolumen, was im laufenden Jahr über das Mindestvolumen hinaus genutzt wurde. (Beispiel: Sie haben mit dem Vorauszahlungsbescheid bereits 1440 l (12 Leerungen) Restabfall bezahlt. Es wird über das Jahr aber mehr Restabfallvolumen genutzt, z.B. 2.160 l (18 Leerungen). Dann würden 720 l Restabfall (6 Leerungen) nachberechnet.)
Wer mit dem Mindestrestabfallvolumen ausgekommen ist, muss im Folgejahr nichts mehr bezahlen und erhält einen abschließenden Abfallgebührenbescheid mit 0 € Fälligkeit.

Trennt:aktiv setzt Anreize, Abfall gut zu trennen und unnötige Leerungen einzusparen. Es handelt sich bei dem Bescheid, den Sie in der Hand haben, daher zunächst um einen Vorauszahlungsbescheid, auf dem die fixen Gebühren veranlagt werden. Je nach Ihrem Nutzungsverhalten werden die variablen Gebührenbestandteile (tatsächliche Leerungen Restabfall) auf dem abschließenden Abfallgebührenbescheid höher oder niedriger ausfallen.

Nein, das ist nicht möglich. Der WZV ist gesetzlich verpflichtet, Anreize zur Abfallvermeidung und zur Erhöhung der Wiederverwertungsquote zu setzen. Das trennt:aktiv Gebührenmodell ist so ausgelegt, dass es sich finanziell lohnt, den Abfall sauber zu trennen und wenig Restabfall zu produzieren. Abfalltrennung soll nicht durch höhere Gebühren ersetzt werden können.

Strauchgut & Sperrmüll

Zukünftig können Kunden (m/w/d) jederzeit (auch mehrfach täglich) ohne Anmeldung kostenfreie Anlieferungen von bis zu 2m³ (gegen Vorlage des Personalausweises zum Abgleich (Wohnsitz im Kreis Segeberg)) vornehmen. Der WZV erweitert die Annahmemöglichkeit: Zukünftig kann jede Form von Gartenabfall angeliefert werden, also zukünftig z.B. auch Laub oder Rasenschnitt.
Jederzeit ist eine Abholung von bis zu 2 m³ gegen eine Abrufgebühr von 20 Euro möglich.

Der WZV ist dabei, die Zusammenarbeit mit lokalen Sozialträgern auszubauen, um gute Stücke weiterzuvermitteln. Gut erhaltene Stücke werden gleich separat gesammelt. Achten Sie auf die "Noch lang keen Schiet" - Schilder auf unseren Recyclinghöfen. Auch die Ausweitung der Trödelmärkte wird überdacht.

Um die Kostenbelastung für die Abholung verursachergerecht zu verteilen und einen Anreiz zu geben, kleine Mengen selbst wegzufahren, die Wiederverwendbarkeit zu erwägen (Verkauf / Verschenken auf Ebay usw.) oder die Abholung erst bei größeren Mengen zu bestellen.

Je Anlieferung können 2 m³ kostenfrei abgegeben werden. Wenn Sie einmal mehr abzugeben haben, können diese Mengen auf mehrere Anlieferungen aufgeteilt werden, oder Sie bezahlen die übersteigende Menge.

Der WZV kommt mit der Änderung im System all denen entgegen, die häufiger etwas abzugeben haben, die mehr als 2 m³ kostenfrei entsorgen möchten (zukünftig in mehreren Anlieferungen möglich) oder die nicht auf Abholtermine warten möchten. Außerdem reduziert sich der Gebührenbedarf zugunsten aller Bürger:innen.

Rechtliche Fragen

Ja. Der abschließende Beschluss über die erforderliche Satzung ist auf der Verbandsversammlung am 28.11.2022 erfolgt.

Der WZV benötigt die Daten für das an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück, um die Grundgebühr richtig kalkulieren zu können und die Zahl der Mindestleerungen festzulegen. (siehe auch "Was bedeutet denn Mindestrestabfallvolumen?")

Bitte lesen Sie den Datenschutzsteckbrief, den wir jedem Brief beigelegt haben. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Bitte warten Sie Ihren ersten Gebührenbescheid ab. Sollten Sie gegen diesen Einwände haben, können Sie postalisch Widerspruch einlegen. Im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheid besteht die Möglichkeit zur Klage beim Verwaltungsgericht.

Ein rechtskräftiger Widerspruch kann formlos, aber ausschließlich schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Servicecenter des WZV eingelegt werden. Hierfür ist zwingend eine Frist von vier Wochen nach Zugang des Vorauszahlungsbescheids einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids.

Umweltschutz & Klima

Nein, wir haben dazu eine Berechnung durchgeführt. Es fahren teilweise mehrere LKW pro Tour, außerdem müssen Zusatzfahrten zum Umschlagen und weite Anfahrten in das Entsorgungsgebiet mit veranschlagt werden. Insgesamt betrachtet wird CO2 eingespart.

Zukünftig wird eine Selbstanlieferung nahezu unbegrenzt jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten der Recyclinghöfe möglich sein. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand ausrangierte Stücke extra in den Wagen lädt, sie dann aber in die Feldmark wirft statt sie kostenfrei auf dem Hof abzugeben. Wer nicht über die Möglichkeit einer Selbstanlieferung verfügt, hat dann auch nicht die Möglichkeit, sperrigen Abfall in die Natur zu verbringen. Bis Ende des dritten Quartals 2023 wurden keine erhöhten Wildablagerungen beobachtet bzw. gemeldet.

Im Abholfahrzeug wird Sperrmüll sofort geschreddert und gepresst. Dieses verhindert eine hochwertige Verwertung. Die Reste werden nur thermisch verwertet.
Angelieferter Sperrmüll kann sortiert werden. Gute Stücke stehen zu einer Weiterverwendung, etwa durch soziale Träger, zur Verfügung. Übrige Stücke werden nach Wertstoffen sortiert und entsprechend einer hochwertigen Verwertung zugeführt.

Bedarfsleerung

Nein, Sie stellen einfach zum nächsten regulären Leerungstermin bereit. Um zukünftig bestmöglich Kosten zu sparen, sollten Sie die Tonne aber nur bereitstellen, wenn sie voll ist.

Nein, die Bedarfsleerung betrifft nur den Restabfall.

Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen.

Sonstiges

Eine optimierte Tourenplanung hat sich grundsätzlich schon durch die Durchführung des Chippings ergeben, da erstmals seit Jahren alle Behälter wieder einmal überprüft wurden und sämtliche Fehlbestände beseitigt werden konnten. Hierdurch konnten Touren hinsichtlich der Containerkapazitäten etc. optimiert werden. (Umschlagplätze etc.) Nach einer gewissen Anlaufzeit erhoffen wir uns aus dem sich ergebenden durchschnittlichen Nutzungsverhalten unserer Kund:innen weitere Anpassungsmöglichkeiten.

Nachbarschaftstonnen wird es wie gewohnt geben, die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten wird auf 3 begrenzt, für jede Wohneinheit wird die Grundgebühr berechnet, ebenso alle nutzenden Personen.
Beispiel: 3 Wohneinheiten teilen sich eine 120 l Restabfalltonne. Insgesamt nutzen 4 Personen den Behälter. Es werden 3x Grundgebühr berechnet sowie ein Mindestvolumen von 4x 360l = 1440l/ Jahr = 12 Mindestleerungen.

Unsere Werker:innen prüfen zukünftig den Füllgrad des Restabfallbehälters. Ist er weniger als 75 % gefüllt, bleibt er stehen. Ist explizit eine Leerung gewünscht, muss der Behälter entsprechend gekennzeichnet werden , beispielsweise mit einem Zettel "Bitte leeren" versehen. (Entsprechend auch, wenn keine Leerung gewünscht ist, obwohl der Behälter voll ist: "Bitte nicht leeren".) Für die Zukunft sind wir in Gesprächen mit Firmen, die haltbare Kennzeichnungssysteme durch Schieber oder ausklappbare Fahnen anbieten.
Bei Bioabfall und Altpapier gibt es keine Bedarfsleerung. Diese Fraktionen werden regulär geleert.

Bitte beachten Sie, dass verdichteter Abfall sich bei der Leerung häufig nicht aus der Tonne löst. Außerdem gelten zulässige Höchstgewichte je Tonne. Diese sind vom Hersteller vorgegeben, da zu schwere Tonnen beim Leeren aus der Schüttung brechen würden. Folgende Höchstgewichte sind zulässig: 80 l Tonne 50 kg, 120 l Tonne 60 kg, 240 l Tonne 100 kg, 660 l Tonne 270 kg und die 1100 l Tonne darf 450 kg wiegen.

 

Ihre Frage zum Gebührenbescheid

Sie haben Fragen zur*

Bitte wählen Sie das Thema Ihrer Frage aus
Persönliche Daten
Bitte geben Sie eine gültige Zeichenkette ein.
Bitte geben Sie hier Ihren Vornamen an.
Bitte tragen Sie hier Ihren Nachnamen ein.
Leistungsadresse
Bitte geben Sie hier den Straßennamen ein.
Bitte geben Sie hier Ihre Hausnummer (ggf. + Buchstaben) ein
Bitte tragen Sie hier Ihre Postleitzahl ein.
Bitte wählen Sie den Ort aus, für den Ihr Bescheid gilt.
Angaben zu Ihrem Gebührenbescheid
Bitte geben Sie hier Ihre WZV-Kundennummer ein.
Bitte geben Sie hier die Nummer Ihres Abfallgebühren Vorauszahlungsbescheids ein.
Ihre Frage zum Gebührenbescheid

0/450

Jetzt haben Sie ganz vergessen, was Sie uns Fragen wollten. Bitte formulieren Sie kurz Ihre Frage.

Wie möchten Sie von uns kontaktiert werden?*

Bitte wählen Sie aus, auf welchem Wege wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen sollen.
Bitte geben Sie hier, für eventuelle Rückfragen, Ihre E-Mail Adresse ein.
Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer ein. Zur Trennung und besseren Lesbarkeit können sie das Minuszeichen (-) und den Querstrich (/) verwenden.
Wichtiger Hinweis

Sie können uns mit dem Formular mitteilen, wenn Bestandteile Ihres Bescheids wie Wohneinheit, Personenzahl oder Behälterausstattung mutmaßlich nicht korrekt sind.
Wir werden dann den Bescheid prüfen und ggf. ändern.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Mitteilung keinen formalen Widerspruch darstellt und somit auch nicht fristwahrend ist.
> weitere Informationen

Widersprüche sind innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid Ihnen gegenüber bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift beim
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg
Am Wasserwerk 4
23795 Bad Segeberg
erheben.

Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis, der auch die Informationen nach Art. 13 DSGVO beinhaltet.