Nach 10 Jahren hat sich der WZV vom BioPlus Tarifsystem verabschiedet und stellt sich mit trennt:aktiv, dem Gebührenmodell für die Herausforderungen unserer Zeit, neu auf.
Die Kosten für Energie und Transport steigen, das Klima verändert sich und Ressourcen werden knapper. Der Alltag fordert mehr Flexibilität, das Arbeiten wird mobil, und wir alle versuchen, nachhaltiger und bewusster zu leben.
Wir möchten Sie dabei unterstützen: Mit trennt:aktiv hat der WZV ein Gebührenmodell entwickelt, das Lösungen anbietet. Für eine Abfallwirtschaft, die bewusst mit Ressourcen umgeht, die sich flexibel Ihrem Leben anpasst – und die Möglichkeit bietet, nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel zu schonen. Entdecken Sie jetzt, warum Abfall nicht gleich Müll ist, warum Trennen an der Tonne auch Klimaschutz ist – und warum es sich lohnt, selbst aktiv zu werden.
Allgemeine Fragen Gebührenmodell / Größe der Wohneinheit
Warum stellen Sie überhaupt auf Gebühren um?
Aufgrund von Änderungen im Steuerrecht würde auf die privatwirtschaftlichen Entgelte seit 2023 Umsatzsteuer berechnet, was eine Kostensteigerung von ca. 12% für die Kunden bedingen würde, weil bislang nicht bereits mit Mehrwertsteuer belastete Kostenbestandteile (insbesondere Personalkosten) mit Mehrwertsteuer beaufschlagt werden müssten. Daher ist eine Umstellung auf Gebühren beschlossen worden.
Wie soll das denn mit der Abrechnung laufen?
Ein Baukastensystem ersetzt zukünftig die Tarifpakete. Es gibt keine Behälterpakete mehr, sondern Einzelbehälterabrechnung.
Ab 2023 bekommen die Eigentümer zu Jahresbeginn wie gewohnt eine Rechnung. Auf dieser wird zunächst die Grundgebühr je Wohneinheit (bzw. mehrere, zum Beispiel bei Einliegerwohnungen oder Mehrfamilienhäusern) sowie die Biotonne, die Papiertonne (mit 0 €) (s.u.) und das jährliche Mindestvolumen für den Restabfall (s.u.) berechnet. Am Anfang des Folgejahres erfolgt dann auf dem Gebührenbescheid für das Jahr auch eine Endabrechnung über das tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungsvolumen beim Restabfall. Jeder Kunde erhält eine solche Endabrechnung, auch in dem Fall, dass tatsächlich nur das Mindestrestabfallvolumen in Anspruch genommen wurden. Bei unterjährigen Änderungen (bspw. Änderungen der Personenanzahlen auf dem Grundstück) erfolgt nur eine schriftliche Bescheinigung der Änderung; es ergeht nicht automatisch ein neuer Bescheid. Auf Anforderung kann gegen eine Verwaltungsgebühr ein Änderungsbescheid angefordert werden.
Warum müssen Sie wissen, wie viele Menschen den Restabfallbehälter nutzen?
Wir berechnen anhand der Personen die Höhe des Mindestrestabfallvolumens. Die Abfallentsorgungsgebühr muss verursachergerecht sein. Daher liegt dem Gebührensystem ein sogenannter personenbezogener Behältermaßstab zugrunde. Dies auch verbunden mit einer festzulegenden Zahl von Mindestentleerungen, um keine Anreize für illegale Abfallbeseitigung zum Zwecke der Gebührenvermeidung zu schaffen. Bei dem personenbezogenen Behältermaßstab wird die Gebühr nach dem Volumen der vorzuhaltenden Abfallbehälter und der Häufigkeit der Abfuhr bemessen.
Zählen Kinder auch dazu? Muss ich regelmäßigen Besuch angeben?
Das Alter der gemeldeten Bewohner ist unerheblich. Es müssen nur die gemeldeten Bewohner angegeben werden.
Ich habe nur Nebenwohnsitz im Kreis Segeberg angemeldet. Zählt das auch?
Ja, es ist unerheblich, ob man mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Ich bin nur sehr selten zuhause, weil ich beruflich oft abwesend bin. Zähle ich trotzdem dazu?
Ja, jede auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück gemeldete Person zählt für die Berechnung des Mindestrestabfallvolumens. Auch bei häufigen oder längeren Abwesenheiten.
Was bedeutet denn Mindestrestabfallvolumen?
Wir gehen von einem Mindestrestabfallvolumen von 360 l/ Kopf und Jahr aus. Das bedeutet, eine 2-Personen-Wohneinheit bekommt mindestens 720 l Restabfallvolumen berechnet usw. Das Volumen wird je nach vorhandener Behälterausstattung in Mindestleerungen umgerechnet und am Jahresanfang auf dem Vorauszahlungsgebührenbescheid veranlagt.
Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen. Jede über die Mindestleerungen hinaus genutzte Leerung wird, umgerechnet auf das Volumen, auf der Spitzabrechnung (auf dem Gebührenbescheid des Folgejahres) nachberechnet.
Wie gehe ich vor, wenn sich die Personenanzahl auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück ändert?
Bitte teilen Sie abrechnungsrelevante Änderungen formlos schriftlich oder per Mail an
Holen Sie jetzt meine Biotonne ab?
Nein, die Selbstanlieferung für Gartenabfall bezieht sich nur auf Großmengen. Die Biotonne bleibt für Küchenabfälle und auch für Gartenabfälle bestehen.
Ich brauche dann keine Biotonne mehr, die können Sie abholen.
Es besteht eine Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen. Nur wer eine fachgerechte Eigenkompostierung nachweisen kann, benötigt keine Biotonne.
Muss ich meine Tonnen ändern?
Nein, Sie können in der Regel Ihre Behälter so behalten. Der WZV nimmt von sich aus keine Änderungen in Ihrem Behälterbestand vor. Die Gebühren werden nach der Personenanzahl auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück (Anzahl Mindestleerungen) und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen berechnet. (siehe auch "Was bedeutet denn Mindestrestabfallvolumen?" Ob für Sie der Wechsel auf eine andere Behältergröße vorteilhaft ist, darüber beraten wir Sie gern persönlich unter 04551 9090. Probieren Sie auch den Gebühren-Beispielrechner aus.
Kann ich weiterhin Behälterpakete buchen?
Nein, zukünftig werden alle Abfallbehälter einzeln gebucht und auf der Rechnung aufgeführt. Die Kunden können nach ihrem individuellen Bedarf verschiedene Größen frei zusammenstellen.
Bieten Sie im neuen Gebührenmodell auch endlich eine Wertstofftonne an?
Geplant ist eine Einführung der Wertstofftonne im Kreis Segeberg in 2026. Hierzu müssen noch umfangreiche Verhandlungen mit den Dualen Systemen geführt werden, die für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen zuständig sind. In der Wertstofftonne sollen dann sowohl die Verpackungsabfälle als auch stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall gesammelt werden.
Was ändert sich beim Strauchgut?
Zukünftig können Kunden (m/w/d) jederzeit (auch mehrfach täglich) ohne Anmeldung kostenfreie Anlieferungen von bis zu 2m³ (gegen Vorlage des Personalausweises zum Abgleich (Wohnsitz im Kreis Segeberg)) vornehmen.
Der WZV erweitert die Annahmemöglichkeit: Zukünftig kann jede Form von Gartenabfall angeliefert werden, also zukünftig z.B. auch Laub oder Rasenschnitt.
Jederzeit ist eine Abholung von bis zu 2 m³ gegen eine Abrufgebühr von 20 Euro möglich.
Wie soll denn der Sperrmüll wiederverwendet werden?
Der WZV ist dabei, die Zusammenarbeit mit lokalen Sozialträgern auszubauen, um gute Stücke weiterzuvermitteln. Gut erhaltene Stücke werden gleich separat gesammelt. Achten Sie auf die "Noch lang keen Schiet" - Schilder auf unseren Recyclinghöfen. Auch die Ausweitung der Trödelmärkte wird überdacht.
Warum soll ich für Strauchgut und Sperrmüll eine Abholpauschale bezahlen?
Um die Kostenbelastung für die Abholung verursachergerecht zu verteilen und einen Anreiz zu geben, kleine Mengen selbst wegzufahren, die Wiederverwendbarkeit zu erwägen (Verkauf / Verschenken auf Ebay usw.) oder die Abholung erst bei größeren Mengen zu bestellen.
Was sind "haushaltsübliche Mengen"?
Je Anlieferung können 2 m³ kostenfrei abgegeben werden.
Wenn Sie einmal mehr abzugeben haben, können diese Mengen auf mehrere Anlieferungen aufgeteilt werden, oder Sie bezahlen die übersteigende Menge.
Was habe ich davon, dass ich selbst anliefern muss? Das ist doch ein Nachteil, oder?
Der WZV kommt mit der Änderung im System all denen entgegen, die häufiger etwas abzugeben haben, die mehr als 2 m³ kostenfrei entsorgen möchten (zukünftig in mehreren Anlieferungen möglich) oder die nicht auf Abholtermine warten möchten. Außerdem reduziert sich der Gebührenbedarf zugunsten aller Bürger:innen.
Ist das neue System schon beschlossen?
Ja. Der abschließende Beschluss über die erforderliche Satzung ist auf der Verbandsversammlung am 28.11.2022 erfolgt.
Wozu brauchen Sie meine Daten?
Der WZV benötigt die Daten für das an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück, um die Grundgebühr richtig kalkulieren zu können und die Zahl der Mindestleerungen festzulegen. (siehe auch "Was bedeutet denn Mindestrestabfallvolumen?")
Dürfen Sie diese Daten überhaupt erfragen?
Bitte lesen Sie den Datenschutzsteckbrief, den wir jedem Brief beigelegt haben. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Was muss ich tun, wenn ich das Vorgehen des WZV gerichtlich überprüfen lassen will?
Bitte warten Sie Ihren ersten Gebührenbescheid ab. Sollten Sie gegen diesen Einwände haben, können Sie postalisch Widerspruch einlegen. Im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheid besteht die Möglichkeit zur Klage beim Verwaltungsgericht.
Ist es nicht umweltschädlich, wenn jetzt jeder einzelne mit seinem PKW selbst zum RC-Hof fährt?
Nein, wir haben dazu eine Berechnung durchgeführt. Es fahren teilweise mehrere LKW pro Tour, außerdem müssen Zusatzfahrten zum Umschlagen und weite Anfahrten in das Entsorgungsgebiet mit veranschlagt werden. Insgesamt betrachtet wird CO2 eingespart.
Werden wilde Abfallablagerungen zunehmen?
Zukünftig wird eine Selbstanlieferung nahezu unbegrenzt jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten der Recyclinghöfe möglich sein. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand ausrangierte Stücke extra in den Wagen lädt, sie dann aber in die Feldmark wirft statt sie kostenfrei auf dem Hof abzugeben. Wer nicht über die Möglichkeit einer Selbstanlieferung verfügt, hat dann auch nicht die Möglichkeit, sperrigen Abfall in die Natur zu verbringen. Bis Ende des dritten Quartals 2023 wurden keine erhöhten Wildablagerungen beobachtet bzw. gemeldet.
Wieso ist es umweltfreundlicher, wenn Sperrmüll selbst angeliefert wird?
Im Abholfahrzeug wird Sperrmüll sofort geschreddert und gepresst. Dieses verhindert eine hochwertige Verwertung. Die Reste werden nur thermisch verwertet.
Angelieferter Sperrmüll kann sortiert werden. Gute Stücke stehen zu einer Weiterverwendung, etwa durch soziale Träger, zur Verfügung. Übrige Stücke werden nach Wertstoffen sortiert und entsprechend einer hochwertigen Verwertung zugeführt.
Muss ich meine Tonnen zukünftig zur Abholung anmelden?
Nein, Sie stellen einfach zum nächsten regulären Leerungstermin bereit. Um zukünftig bestmöglich Kosten zu sparen, sollten Sie die Tonne aber nur bereitstellen, wenn sie voll ist.
Was ist mit den anderen Tonnen, ändert sich was an der Abholung?
Nein, die Bedarfsleerung betrifft nur den Restabfall.
Woher wissen Sie denn, wann ich meine Tonne herausstelle?
Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen.
Wieso können Sie jetzt die Tourenplanung optimieren?
Eine optimierte Tourenplanung hat sich grundsätzlich schon durch die Durchführung des Chippings ergeben, da erstmals seit Jahren alle Behälter wieder einmal überprüft wurden und sämtliche Fehlbestände beseitigt werden konnten. Hierdurch konnten Touren hinsichtlich der Containerkapazitäten etc. optimiert werden. (Umschlagplätze etc.) Nach einer gewissen Anlaufzeit erhoffen wir uns aus dem sich ergebenden durchschnittlichen Nutzungsverhalten unserer Kund:innen weitere Anpassungsmöglichkeiten.
Kann ich weiterhin die Nachbarschaftstonne nutzen?
Nachbarschaftstonnen wird es wie gewohnt geben, die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten wird auf 3 begrenzt, für jede Wohneinheit wird die Grundgebühr berechnet, ebenso alle nutzenden Personen.
Beispiel: 3 Wohneinheiten teilen sich eine 120 l Restabfalltonne. Insgesamt nutzen 4 Personen den Behälter. Es werden 3x Grundgebühr berechnet sowie ein Mindestvolumen von 4x 360l = 1440l/ Jahr = 12 Mindestleerungen.
Ich habe den Vorstellservice gebucht. Wie soll das zukünftig funktionieren?
Unsere Werker:innen prüfen zukünftig den Füllgrad des Restabfallbehälters. Ist er weniger als 75 % gefüllt, bleibt er stehen. Ist explizit eine Leerung gewünscht, muss der Behälter entsprechend gekennzeichnet werden , beispielsweise mit einem Zettel "Bitte leeren" versehen. (Entsprechend auch, wenn keine Leerung gewünscht ist, obwohl der Behälter voll ist: "Bitte nicht leeren".) Für die Zukunft sind wir in Gesprächen mit Firmen, die haltbare Kennzeichnungssysteme durch Schieber oder ausklappbare Fahnen anbieten.
Bei Bioabfall und Altpapier gibt es keine Bedarfsleerung. Diese Fraktionen werden regulär geleert.
Wenn die Tonnen nur voll herausgestellt werden sollen, dann verpresse ich zukünftig den Abfall, um Leerungen zu sparen.
Bitte beachten Sie, dass verdichteter Abfall sich bei der Leerung häufig nicht aus der Tonne löst. Außerdem gelten zulässige Höchstgewichte je Tonne. Diese sind vom Hersteller vorgegeben, da zu schwere Tonnen beim Leeren aus der Schüttung brechen würden. Folgende Höchstgewichte sind zulässig: 80 l Tonne 50 kg, 120 l Tonne 60 kg, 240 l Tonne 100 kg, 660 l Tonne 270 kg und die 1100 l Tonne darf 450 kg wiegen.
Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, so schreiben Sie uns gern an
Informationsreihe in der örtlichen Presse, Basses Blatt, Ihr Anzeiger und Umschau.
Link zu Teil 1 / 5 - BioPlus geht, Trennt:aktiv kommt
Link zu Teil 2 / 5 - Was ändert sich beim Restabfall im nächsten Jahr?
Link zu Teil 3 / 5 - Sperrmüll und Gartenabfall im neuen Modell
Link zu Teil 4 / 5 - Infos zu Bioabfall, Papier & Co.
Informationsveranstaltung "Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft".
WZV-Verbandsvorsteher Peter Axmann stellt das neue Gebührenmodell als Tre(nnt)nd-Wende für die Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft im Kreis Segeberg vor.
Mittwoch, 21. Sept 2022 um 19.00 Uhr - WortOrt, Oldesloer Str. 20, Bad Segeberg
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